Martin Luther unterstreicht seine Position in der Abendmahlfrage vor dem Kasseler Gespräch Melanchthons mit Bucer

Signatur:
StA MR, Best. 3, Nr. 2687
Seitenangabe:
97r–v
Datierung:
17. Dezember 1534
Orte:
Wittenberg
Kassel
Wittenberg
Person:
Philipp <Hessen, Landgraf, I.> (* 1504-11-13 † 1567-03-31)
Feige, Johannes (* 1482 † 1543-03-20)
Wichtige Personen:
Luther, Martin (* 1483 † 1546)
Melanchthon, Philipp (* 1497-02-16 † 1560-04-19)
Philipp <Hessen, Landgraf, I.> (* 1504-11-13 † 1567-03-31)
Bearbeiter:
Joos, Clemens (* 1978)
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Historische Einordnung:
Nach wiederholtem Drängen Landgraf Philipps, auf Grundlage der Stuttgarter Konkordie doch noch zu einer allgemeinen Einigung in der Abendmahlfrage zu kommen, hatte Martin Luther am 17. Oktober zugesagt, dass er das Seine dazu beitragen wolle, soweit er es auf sein Gewissen nehmen könne. Daraufhin hatte der Landgraf Bucer und Melanchthon für den 26. Dezember zu einer Zusammenkunft nach Kassel geladen. Melanchthon war nach Luther der zweitwichtigste Wittenberger Theologe. Anders als in den Jahren zuvor, in denen er noch immer auf einen Ausgleich mit Rom gehofft hatte, zeigte er sich nun offen für Gespräche im evangelischen Lager. Im kleinsten Kreis sollte der Gesprächsfaden des Marburger Religionsgesprächs wieder aufgenommen werden, wenngleich er mittlerweile nur noch bis zu den oberdeutschen Reichsstädten und nicht mehr bis nach Zürich und Basel reichte. Luther hielt das Vieraugengespräch allerdings für wenig erfolgversprechend und die Reise des „trefflichen Phlippus“ für „ganz vergeblich“. Dem entsprach auch die Instruktion, die er am 17. Dezember für Melanchthon ausstellte: In ihr legte er noch einmal seine Abendmahlauffassung dar und verteidigte sie mit der Bibel und den Kirchenvätern. In das Zentrum der Argumentation rückte er sein Gewissen, das ihm nicht erlaube von seiner Überzeugung abzugehen. Gleichzeitig räumte er aber ein, dass man die jeweiligen Gewissensüberzeugungen gegenseitig dulden könne, wenn man nur daran festhielte, dass Christus beim Abendmahl gegenwärtig sei, und dass auch politische Bündnisse möglich seien. Das hatte man von Luther bis dahin noch nicht gehört. Kurz darauf reiste Melanchthon ab, um am 24. Dezember in Kassel einzutreffen, wo die Gespräche vom 27. bis 29. Dezember stattfanden. Luther gab ihm außer der lateinischen Instruktion noch das vorliegende Schreiben an den Landgrafen mit, das, weniger formal als die Instruktion und in deutscher Sprache noch einmal die Grundzüge seiner Haltung zusammenfasste und wiederum das Gewissen als Grenze seiner Verhandlungsbereitschaft markierte: Ja, auch er leide an der Spaltung und wolle alles dafür tun, um sie zu überwinden, aber eben nur so weit es sein Gewissen zulasse. Denn die Reue über eine gegen das Gewissen getroffene Entscheidung sei „ein schwerer Wurm im Herzen“. Luther konnte darauf hoffen, mit dieser Argumentation auf Verständnis bei Landgraf Philipp zu stoßen. Denn die Gewissensfreiheit in Glaubensfragen gehörte zu den persönlichen Grundüberzeugung des Landgrafen. Zugleich betonte er damit einmal mehr, dass über seine Position in der Abendmahlfrage nicht zu diskutieren war. Indem er das Verhandlungsspektrum solchermaßen einengte, lud er eine schwere Hypothek auf die bevorstehenden Verhandlungen.
Es war Martin Bucer zu verdanken, dass die Gespräche dann doch noch zum Erfolg führten. Er hatte eingesehen, dass Luther ihm in den zentralen Fragen nicht entgegenkommen würde, und hatte sich nun zu einer Einigung auf der Grundlage des Augsburger Bekenntnisses und Melanchthons Apologie bereitgefunden. Auf einer Versammlung in Konstanz, die unmittelbar vor den Kasseler Gesprächen stattfand, hatte er die süddeutschen Theologen (ohne die Schweizer) darauf eingeschworen und von ihnen Rückendeckung erhalten. In Kassel legte er eine kompromissfähige Formel für das Verständnis des Abendmahls vor („coniunctio sacramentalis“: der Charakter als Leib und Blut Christi treten beim Abendmahl in einer „sakramentalen Verbindung“ zu Brot und Wein hinzu; der Leib Christi ist in Brot und Wein gegenwärtig und bleibt doch davon verschieden). Damit war ein ausbaufähiger Vorschlag gemacht, der weit über Luthers Erwartungen an und Melanchthons Instruktion für das Kasseler Gespräch hinausging. Nach weiteren langen Rückverhandlungen sollte er letztendlich zur Wittenberger Konkordie von 1536 führen.
Literatur:
Martin Brecht, Luthers Beziehungen zu den Oberdeutschen und Schweizern von 1530/1531 bis 1546. In: Helmar Junghans (Hrsg.), Leben und Werk Martin Luthers von 1526 bis 1546. Festgabe zu seinem 500. Geburtstag, 2 Bde., Göttingen 1983, S. 497–517, 891–894.

Gerhard Müller, Die Kasseler Vereinbarung über das Abendmahl von 1534. Ein Autograph Melanchthons. In: Jahrbuch der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung 18, 1967, S. 125–136.

Heinz Scheible/Christine Mundhenk (Hrsg.), Melanchthons Briefwechsel, Regesten Bd. 2, bearb. von Heinz Scheible. Stuttgart- Bad Cannstatt 1977, S. 163; Texte Bd. 6, bearb. von Christine Mundhenk u.a. Stuttgart- Bad Cannstatt 2005, S. 237–250, jew. Nr. 1511 [1534 Dezember 17, Wittenberg]. < online: www.haw.uni-heidelberg.de/forschung/forschungsstellen/melanchthon/mbw-online.de.html >

Heinrich Steitz, Martin Luther und die Reformation in Hessen. In: Günter E. Th. Bezzenberger/Karl Dienst (Hrsg.), Luther in Hessen. Kassel/Frankfurt a.M. 1983, S. 7–27, hier 20 f.

Fritz Wolff, Luther in Marburg. (Marburger Reihe, Bd. 19.) Marburg/Witzenhausen 1983, S. 67, Nr. 44.
Nachweis früherer Editionen:
D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, [Abt. 4:] Briefwechsel, Bd. 7, bearb. von Otto Clemen. Weimar 1937, S. 128, Nr. 2154. C. [= Karl Johann Friedrich Wilhelm] Krafft, 14 Briefe Luthers als Ergänzung zu den beiden herausgekommenen Briefsammlungen Luthers. In: Theologische Arbeiten aus dem Rheinischen Wissenschaftlichen Prediger-Verein 2, 1874, S. 92–106, hier 99, Nr. VIII. Christoph von Rommel (Hrsg.), Philipp der Großmüthige, Landgraf von Hessen. Ein Beitrag zur genaueren Kunde der Reformation und des sechszehnten Jahrhunderts. Nebst einem Urkunden-Bande. Aus den Urkunden und andern Quellen bearbeitet, Bd. 2, Anmerkungen enthaltend, Gießen 1830, S. 346 [mit falscher Datumsauflösung]. < online: urn:nbn:de:hebis:66:fuldig-2785923 >
Bemerkung:
1 Blatt, Original, Papier, Folio, einseitig beschrieben, Außenadresse, Reste des Verschluss-Siegels; Privatbrief.